Änderungen bei der Verhinderungspflege ab 2025 – Was sich ändert

Ab 2025 gibt es einige wichtige Neuerungen bei der Verhinderungspflege, die pflegende Angehörige entlasten und mehr Flexibilität bieten sollen. Hier ein kurzer Überblick:

Erhöhung der Leistungen: Die Erstattungsbeträge der Verhinderungspflege steigen ab Januar 2025 um 4,5 %, von 1.612 Euro auf etwa 1.685 Euro pro Jahr.

Neues Entlastungsbudget: Ab Juli 2025 werden die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Insgesamt stehen dann 3.539 Euro jährlich zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen genutzt werden können.

Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisherige Bedingung, dass eine Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt ab Juli 2025. Der Anspruch besteht sofort ab Pflegegrad 2.

Längere Inanspruchnahme: Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr beansprucht werden, statt bisher sechs Wochen.

Diese Änderungen sollen pflegende Angehörige entlasten und den Pflegealltag flexibler gestalten. Besonders das Entlastungsbudget bietet mehr Spielraum und hilft, die Pflege in schwierigen Situationen besser sicherzustellen.