Verhinderungspflege nun bei 3539 Euro pro Jahr

Der Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege wird zusammen mit der Kurzzeitpflege zu einem sogenannten "Gemeinsamen Jahresbetrag" von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengefasst. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden, je nachdem, was die Pflegebedürftigen benötigen. Die bisherigen unterschiedlichen Regelungen und Übertragungen der Beträge zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege entfallen damit​(
BMG
).

Zusätzlich wird die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf acht Wochen pro Kalenderjahr angehoben, was eine Verbesserung gegenüber den bisherigen sechs Wochen darstellt. Eine weitere Änderung ist, dass die Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt, sodass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sofort Anspruch auf Verhinderungspflege haben​