Kostenerstattung durch die Pflegekasse im Fall einer Kurzzeitbetreuung bzw. Verhinderungspflege
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muß eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.
Von Verhinderungspflege spricht man
- wenn die Pflege zu Hause stattfindet
- die reguläre Pflegeperson verhindert ist
- die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Gründe für die Inanspruchnahme können Urlaub, Krankheit oder auch Reha-Maßnahmen sein. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben.
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Liegt kein Pflegegrad vor besteht die Möglichkeit der Übergangspflege: LINK
- Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (z. B. Angehörige) mindestens sechs Monate (Vorpflegezeit) zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der des Pflegegrads gleichgesetzt.
Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 3539 Euro pro Kalenderjahr.
Wer vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld erhalten hatte, bekommt während der Verhinderungspflege 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt.
Bei einer Verhinderungspflege durch einer Betreuungskraft aus Osteuropa können die anfallenden Kosten nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sondern Sie müssen in Vorleistung gehen und können sich im Nachgang die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen. Hierzu erhalten Sie nach Abschluss der Verhinderungspflege von uns eine Gesamtrechnung als Beleg für die Pflegekasse.
Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Die zustehenden Zeiten der Verhinderungspflege von 42 Tagen können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.
Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.
Es ist empfehlenswert sich vor Beginn der Verhinderungspflege mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.