Finanzierung einer Langzeitbetreuung
Pflegegeld: Geldleistung zur Finanzierung einer Betreuungskraft aus Osteuropa
Pflegegrad 1: 0 Euro Pflegegeld
Pflegegrad 2: 316 Euro Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 3: 545 Euro Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 4: 728 Euro Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 5: 901 Euro Pflegegeld pro Monat
Entlastungsbetrag: Pauschal 125 Euro pro Monat unabhängig vom Pflegegrad
Entlastungsleistungen können nur durch anerkannte Pflegedienste erbracht werden. Es können Hauswirtschafts- und Betreuungsdienste aus ihrer Region verwendet werden, um die Betreuungskraft stundenweise zu entlasten.
Pflegehilfsmittel: Maximal 40 Euro pro Monat unabhängig vom Pflegegrad
Die Arbeitsmittel der Betreuungskraft, z. B. Windeln, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, werden auf auf Antrag von der Pflegekasse erstattet.
Verhinderungspflege in Kombination mit Kurzzeitpflege: Maximal 3.539 Euro pro Jahr
Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
Wer vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld erhalten hatte, bekommt während der Verhinderungspflege 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt.
Bei einer Verhinderungspflege durch einer Betreuungskraft aus Osteuropa können die anfallenden Kosten nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sondern Sie müssen in Vorleistung gehen und können sich im Nachgang die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen. Hierzu erhalten Sie nach Abschluss der Verhinderungspflege von uns eine Gesamtrechnung als Beleg für die Pflegekasse.
Häusliche Umbauten für eine häusliche Pflege: Zuschuss von maximal 4.000 Euro
Die soziale Pflegeversicherung zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für „Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“. Voraussetzung ist ein Pflegegrad einer im Haushalt lebenden Person. Das Arbeitsumfeld der Betreuerin wird erleichtert: Verbreiterung der Türen, Umbau des Badezimmers oder auch der Umbau von Treppen oder Anbringen von Treppenliften.
Steuerliche Vergünstigungen: Maximal 4.000 Euro pro Jahr
Die Aufwendungen können bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung oder auch als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Da wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen
dürfen, befragen Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten bitte Ihren Steuerberater.
Landespflegegeld Bayern: 1.000 Euro pro Jahr
Es muss mindestens ein genehmigter Pflegegrad 2 vorliegen und der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern sein.